Gastaufnahmebedingungen

 

Sehr geehrter Gast,

 

die nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem von Ihnen gebuchten Beherbergungsbetrieb. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sehr gut durch:

 

1) Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Quartier bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

 

2) Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

 

3) Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Quartiers dem Gast Schadenersatz zu leisten.

 

4) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Beherbergungsbetrieb ersparten Aufwendungen. Diese können vom Beherbergungsbetrieb wie folgt pauschal angesetzt werden: Bei reiner Übernachtung (Ferienwohnung) und bei Übernachtung/Frühstück 10%, bei Halbpension 20%, bei Vollpension 40% des vereinbarten Gesamtpreises.

 

5) Der Beherbergungsbetrieb ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen. Vorzeitige Abreisen aufgrund ungünstiger Witterung, Erkrankung oder unvorhersehbarer Fälle entbinden den Gast nicht von der Leistung eines Schadenersatzes. Auch bei Nichtbenutzung eines vom Beherbergungsbetrieb vertraglich bereitgestellten Quartiers ist Schadenersatz zu leisten.

 

6) Reise-Rücktrittskosten-Versicherung: Wir empfehlen unseren Gästen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, die in solchen Fällen in Anspruch genommen werden kann, in denen aufgrund von Krankheit etc. das bestellte Quartier nicht belegt und ein Gast wegen Nichterfüllung des Mietvertrages Leerbettgebühr in Rechnung gestellt wird. Entsprechende Formulare kann der Vermieter für Sie in der Tourist Information besorgen.

 

7) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.